Mein Vertrag mit der ACS PharmaProtect GmbH
- jeder Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen (MAH), der in Deutschland verifizierungspflichtige Arzneimittel unter seinem Namen oder durch Dritte in den Verkehr bringt (lässt).
- Parallelimporteure und Parallelvertreiber verifizierungspflichtiger Arzneimittel.
Ihre Arzneimittel sind verifizierungspflichtig, wenn Sie verschreibungspflichtig sind und nicht unter die Ausnahmeregelung gemäß Anhang I der DVO fallen sowie OTC-Arzneimittel, die unter Anhang II der DVO gelistet sind. Bitte beachten Sie, dass OTC-Arzneimittel in Deutschland in anderen EU-Ländern verschreibungspflichtig sein können.
Der Vertrag ist spätestens mit dem ersten Upload ihrer Produktstammdaten und damit der Nutzung des ACS-PU-Systems zu schließen.
Nein. Die delegierte Verordnung bestimmt in Art. 32 Abs. 1 und 2, dass es in jedem Mitgliedsland der EU jeweils nur einen Datenspeicher und jeweils nur ein Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie geben darf.
Das Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaates darf nur von einem nationalen oder supranationalen Datenspeicher abgedeckt werden. In Deutschland dürfen damit die Daten für die Verifikation nur in der ACS-Datenbank vorgehalten werden.